Integrität, Verlässlichkeit und regelkonformes Verhalten haben in unserem Unternehmen einen hohen Stellenwert.
Beschäftigte, Bewerber, Leiharbeitnehmer oder auch Freelancer können uns über die nachstehenden Meldewege Hinweise auf Fehlverhalten oder begründete Verdachtsmomente für Regel- und Gesetzesverstöße geben, die sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt habe. Dies gibt uns die Möglichkeit, auf Missstände frühzeitig und richtig zu reagieren, interne Prozesse zu verbessern und Schäden für Kunden, Beschäftigte und die Einrichtung abzuwenden.
Unser Hinweisgebersystem wird durch die externe Datenschutzbeauftragte der DGT mbH unabhängig, unparteiisch und vertraulich betrieben. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.
Sämtliche eingehende Meldungen werden absolut vertraulich behandelt. Angaben zu Ihrer Person als Hinweisgeber sind freiwillig. Die Mitteilung Ihrer Kontaktdaten und/oder die Preisgabe Ihrer Identität verbessern jedoch die Kommunikation zwischen Ihnen und der externen Datenschutzbeauftragten der DGT mbH. Dadurch kann das Verfahren zur Aufklärung des Hinweises beschleunigt werden.
Bitte beachten Sie: Personen, die wissentlich oder grob fahrlässig falsche oder unrichtige Informationen offenlegen, werden nicht nach dem Hinweisgeberschutzgesetz geschützt. Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet wird und sind verpflichtet, den aus der falschen Meldung entstandenen Schaden zu ersetzen.
Ablauf
Sie senden uns einen Hinweis über die nachfolgenden Meldewege. Anschließend erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die externe Datenschutzbeauftragte der DGT mbH nimmt Ihren Hinweis auf und analysiert ihn. Unter Umständen sind weitere Informationen von Ihnen notwendig. Sollte sich der Anfangsverdacht auf einen potenziellen Regelverstoß bestätigen, wird Ihre Meldung ggf. auch an unsere externe Rechtsanwaltskanzlei weitergegeben und/oder entweder weitere Untersuchungen veranlasst oder entsprechende Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken festgelegt. Informationen über den Bearbeitungsstatus Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt. Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.
Meldewege
Postanschrift*
DGT mbH
Hinweisgebersystem – WSF Frohburg
Untere Hauptstraße 70
09228 Chemnitz
E-Mail: wsf@hinweisgebersystem-dgt.de
* Es ist zwingend der Name des Arbeitgebers und Vermerk des Hinweisgebersystems zu verwenden, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten.
